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Wer wir sind

Die Wolfgang Suwelack-Stiftung

Am 1. Dezember 2003 erfolgte die Anerkennung der Wolfgang Suwelack-Stiftung durch die Bezirksregierung Münster. Die rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts hat ihren Sitz in Billerbeck. Die Stiftung verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke. Am 23. Januar 2004 überreichte Regierungspräsident Dr. Jörg Twenhöven dem Stifter Wolfgang Suwelack – im Beisein von Vorstand und Beirat der Stiftung – die Anerkennungsurkunde. Im Januar 2004 hat die Stiftung ihre Tätigkeit aufgenommen. Die Verantwortung für die Stiftung trägt der aus drei Personen bestehende Vorstand. Dem Stiftungsvorstand gehören der Stifter sowie zwei von ihm berufene Personen an. Der Vorstand kann einen Beirat berufen, der den Vorstand fachlich und inhaltlich im Rahmen der Stiftungszwecke berät. Bislang gehören zwei Personen dem Stiftungsbeirat an (Stand: Juni 2004). Die Satzung der Wolfgang Suwelack-Stiftung regelt alles Weitere.

Der verantwortliche Vorstand der Stiftung besteht heute aus den folgenden Personen:

1. Wolfgang Suwelack, Stifter und Vorstandsvorsitzender (Mitte)
2. Ulla Ewelt, Vorstandsmitglied (Links)
3. Ass. jur. Anja Leiers, Vorstandsmitglied (Rechts)